Verhinderungspflege vor dem Aus: Was die Bundesregierung konkret plant

In meinem Blogbeitrag vom Freitag „Verhinderungspflege vor dem Aus? Was die Pflegereform bedeutet“ habe ich erklärt, warum Verhinderungspflege so wichtig ist und weshalb die Pläne der Bundesregierung Anlass zur Sorge geben.

Seitdem haben mich Fragen zu den konkreten Veränderungen und ihren möglichen Folgen erreicht. Was genau soll sich ändern? Welche Leistungen sollen an die Stelle der bisherigen Verhinderungspflege treten? Und was bedeutet das für Menschen mit Pflegebedarf, ihre Angehörigen und die Anbieter von Unterstützungsleistungen?

Diesen Fragen möchte ich in diesem Beitrag genauer nachgehen. Denn entscheidend ist nicht, wie die Bundesregierung ihre Reform bezeichnet oder welche Vorteile sie verspricht. Entscheidend ist, was am Ende bei den Menschen ankommt.

Symbolbild: Inklusion

Was die Bundesregierung ändern möchte

Wie ich bereits erwähnte, hat das Bundeskabinett am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Damit will die Bundesregierung die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und die Leistungen neu ordnen.

Ein zentraler Bestandteil ist die Zusammenführung bisher getrennter Leistungsansprüche in neue Budgets. Dadurch soll die Verhinderungspflege ihre bisherige Eigenständigkeit verlieren.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Form der Ersatzpflege ersatzlos abgeschafft werden soll. Vielmehr sollen entsprechende Leistungen künftig aus anderen Budgets finanziert werden. Doch genau darin liegt das Problem: Wenn mehrere notwendige Leistungen aus demselben Budget bezahlt werden müssen, bedeutet mehr Flexibilität noch lange keine Verbesserung.

Die entscheidende Frage lautet daher: Reicht das Geld künftig tatsächlich aus, um den individuellen Bedarf zu decken? Oder werden Pflegebedürftige gezwungen sein, zwischen verschiedenen notwendigen Hilfen abzuwägen?

Die wichtigsten geplanten Änderungen

1. Die bisherige Verhinderungspflege soll in neue Budgets überführt werden

Bisher können Pflegebedürftige den gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen. Seit Juli 2025 sind beide Leistungen in einem gemeinsamen Budget zusammengefasst.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll dieses Modell jedoch erneut verändert werden. So soll die Verhinderungspflege künftig nicht mehr als eigenständige Leistung bestehen. Ersatzpflege soll stattdessen insbesondere über neue Budgets finanziert werden.

Für Menschen, die Pflegegeld beziehen, ist das neue Entlastungsbudget vorgesehen. Wer ambulante Pflegesachleistungen nutzt, soll die Ersatzpflege über das neue Sachleistungsbudget organisieren können. Darüber hinaus ist ein Überbrückungsbudget für bestimmte akute Pflege- und Notsituationen geplant.

Die Bundesregierung erhofft sich davon mehr Übersichtlichkeit und Flexibilität. Doch neue Bezeichnungen und zusammengelegte Budgets sind noch keine Verbesserung. Wenn mehrere notwendige Leistungen aus demselben Topf finanziert werden müssen, droht ein Verteilungskampf um begrenzte Mittel. Dann kann die vermeintliche Flexibilität schnell dazu führen, dass Menschen auf wichtige Hilfe verzichten müssen.

2. Pflegegeld und Ersatzpflege könnten miteinander konkurrieren

Besonders aufmerksam sollten Menschen sein, die überwiegend von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden.

Laut dem Gesetzentwurf soll das bisherige Pflegegeld in das neue Entlastungsbudget überführt werden. Aus diesem Budget sollen künftig unter anderem auch Pflegehilfsmittel und Ersatzpflege finanziert werden können.

Die Bundesregierung betont, dass der Leistungsbetrag des neuen Budgets höher ausfallen soll als das bisherige Pflegegeld. Dies beantwortet jedoch nicht die entscheidende Frage, ob das Geld ausreicht, wenn daraus künftig mehrere unterschiedliche Bedarfe gedeckt werden müssen.

Wer einen Teil des Budgets für Ersatzpflege benötigt, kann diesen Betrag nicht gleichzeitig für andere notwendige Leistungen verwenden. Wenn das Budget insgesamt nicht ausreicht, müssen Betroffene Prioritäten setzen. Das ist keine theoretische Rechenaufgabe, sondern kann ganz konkrete Folgen für den Alltag haben.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass während einer Verhinderungspflege nach den bisherigen Regeln unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu acht Wochen die Hälfte des zuvor bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt wird. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) kritisiert, dass diese Regelung im Zuge der geplanten Neuordnung nicht in gleicher Weise erhalten bleiben soll.

Für Familien, die auf das Pflegegeld angewiesen sind, könnte das eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeuten. Gerade hier muss die Politik erklären, wie sie verhindern will, dass die Neuordnung zu tatsächlichen Einbußen führt.

3. Auch bei ambulanten Pflegesachleistungen soll sich etwas ändern

Wer einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, soll künftig ein neues Sachleistungsbudget erhalten. Dieses soll höher ausfallen als der bisherige Anspruch auf Pflegesachleistungen, so die Pläne der Bundesregierung. Damit sollen unter anderem zusätzliche Leistungen des Pflegedienstes finanziert werden können, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt.

Doch auch hier gilt: Ein höherer Gesamtbetrag bedeutet nicht automatisch, dass alle notwendigen Leistungen ausreichend finanziert sind.

Ausschlaggebend sind die individuellen Bedürfnisse einer Person, die damit verbundenen Kosten und der Anteil des Budgets, der bereits für die laufende Versorgung benötigt wird. Wenn das Geld für die alltägliche Pflege benötigt wird, kann für eine zusätzliche Ersatzpflege möglicherweise weniger übrig bleiben.

Die Bundesregierung muss deshalb nicht nur erklären, wie die neuen Budgets berechnet werden. Sie muss auch nachvollziehbar darlegen, ob Menschen mit unterschiedlichen Pflegebedarfen damit tatsächlich besser oder zumindest nicht schlechter versorgt werden.

4. Ein Überbrückungsbudget soll bei akuten Notfällen helfen

Der Gesetzentwurf sieht zudem ein Überbrückungsbudget für akute Pflege- und Notsituationen vor. Es soll beispielsweise dann helfen, wenn eine Pflegeperson plötzlich erkrankt oder aus anderen Gründen ausfällt. Auch eine kurzfristige ambulante Versorgung und Kurzzeitpflege sollen damit ermöglicht werden.

Das kann in einer Notsituation wichtig sein. Es ersetzt jedoch nicht automatisch die bisherige Verhinderungspflege.

Denn Ersatzpflege wird nicht nur benötigt, wenn eine Pflegeperson plötzlich ausfällt. Auch für geplante Erholungszeiten, Urlaub oder andere vorhersehbare Abwesenheiten muss eine Organisation möglich sein. Ein an besondere Voraussetzungen für akute Situationen gebundenes Budget kann diese unterschiedlichen Bedarfe nicht ohne Weiteres auffangen.

Der bvkm kritisiert deshalb, dass das vorgesehene Überbrückungsbudget die befürchteten finanziellen Einbußen nicht angemessen ausgleicht. Unter anderem seien die Voraussetzungen für seine Nutzung zu eng und passende Angebote nicht überall verfügbar.

Es hilft niemandem, wenn eine Leistung zwar theoretisch vorgesehen ist, die Voraussetzungen aber nicht erfüllt werden können oder vor Ort kein passendes Angebot existiert. Die Versorgung muss im Alltag funktionieren – nicht nur in der Gesetzesbegründung.

Warum Verbände vor finanziellen Einbußen warnen

Die Bundesregierung stellt die Neuordnung als Schritt zu mehr Flexibilität und einer besseren Nutzung der verfügbaren Mittel dar. Der bvkm kommt hingegen zu einer deutlich kritischeren Einschätzung.

In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf rechnet der Verband für bestimmte Gruppen mit erheblichen finanziellen Einbußen. Als Beispiel nennt er über 25-jährige Menschen mit Pflegegrad 5, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Für diese Gruppe beziffert der bvkm den möglichen jährlichen Verlust bei den verfügbaren Leistungen für Pflege und niedrigschwellige Entlastungsangebote auf 2.447 Euro.

Diese Berechnung bezieht sich auf eine konkrete Beispielgruppe und ist nicht auf alle Pflegebedürftigen übertragbar. Sie macht jedoch deutlich, dass die pauschale Aussage, die neuen Budgets seien flexibler oder höher, nicht ausreicht. Entscheidend ist, welche Leistungen Menschen bisher nutzen können und welche Ansprüche ihnen nach der geplanten Neuordnung tatsächlich zur Verfügung stehen.

Die Risiken sind konkret:

  • Weniger Geld für notwendige Unterstützung: Wenn mehrere Leistungen aus einem Budget bezahlt werden müssen, kann das Geld für die Ersatzpflege oder andere wichtige Hilfen fehlen.
  • Mehr Belastung für Angehörige: Können sie keine ausreichende Ersatzpflege finanzieren, müssen sie möglicherweise auf Erholung verzichten oder zusätzliche Kosten selbst tragen.
  • Weniger Selbstbestimmung: Menschen mit Pflegebedarf könnten ihre Unterstützung stärker danach ausrichten müssen, was noch bezahlbar ist, statt danach, was sie tatsächlich benötigen.
  • Probleme bei der Versorgung: Wenn Leistungen schwerer finanzierbar werden, kann das auch ambulante Dienste und andere Unterstützungsangebote unter Druck setzen.

Welche Folgen tatsächlich eintreten, hängt von der endgültigen gesetzlichen Regelung und ihrer Umsetzung ab. Die Kritik des bvkm macht jedoch deutlich, dass die befürchteten Einbußen nicht mit dem Hinweis auf neue Budgets einfach vom Tisch gewischt werden können.

Was ist mit Menschen mit Pflegegrad 1?

Auch die geplanten Änderungen für Menschen mit Pflegegrad 1 sind besonders aufmerksamkeitswürdig. Zwar betreffen sie nicht unmittelbar die bisherige Verhinderungspflege, sie gehören jedoch zum selben Reformpaket.

Laut Gesetzentwurf soll der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat für Pflegegrad 1 entfallen. Dieser Betrag konnte bislang unter anderem für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden.

Die Bundesregierung möchte stattdessen Prävention, Beratung und Begleitung stärker in den Mittelpunkt stellen. Der Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfeldes soll hingegen erhalten bleiben.

Doch Beratung und praktische Unterstützung sind nicht dasselbe. Wer den Entlastungsbetrag heute nutzt, um eine Alltagshilfe zu finanzieren, braucht eine Antwort auf die Frage, wie diese Hilfe künftig bezahlt werden soll.

Wenn Menschen eine notwendige Unterstützung verlieren, hilft es ihnen nicht, dass an anderer Stelle mehr Beratung angeboten wird. Beides kann sinnvoll sein, aber das eine ersetzt nicht automatisch das andere.

Gerade für Menschen, die mit begrenzten finanziellen Mitteln auskommen müssen, kann der Wegfall einer solchen Leistung spürbare Folgen haben. Auch hier muss die Bundesregierung erklären, wie sie verhindern will, dass Menschen mit ihrem Unterstützungsbedarf allein gelassen werden.

Was bedeutet das für Menschen mit Behinderungen?

Die geplanten Veränderungen betreffen nicht nur die Finanzierung einzelner Pflegeleistungen. Sie können auch darüber entscheiden, wie selbstbestimmt Menschen ihren Alltag gestalten können.

Wer auf verlässliche Unterstützung angewiesen ist, braucht Leistungen, die tatsächlich verfügbar und bezahlbar sind. Das gilt insbesondere dann, wenn die Betreuung individuell organisiert werden muss oder wenn vertraute Pflegepersonen nicht kurzfristig ersetzt werden können.

Eine Reform kann sinnvoll sein, wenn sie Bürokratie abbaut und Leistungen verständlicher macht. Eine Vereinfachung auf dem Papier ist jedoch keine Verbesserung, wenn Betroffene anschließend weniger Unterstützung erhalten oder zusätzliche Kosten tragen müssen.

Wenn die Finanzierung nicht ausreicht, betrifft das nicht irgendeine abstrakte Größe im Haushalt. Es betrifft Menschen in ihrem Alltag: bei der notwendigen Betreuung, bei der Entlastung ihrer Angehörigen und bei der Möglichkeit, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.

Genau deshalb darf die Diskussion nicht auf die Frage verkürzt werden, wie sich die Ausgaben der Pflegeversicherung begrenzen lassen. Es muss ebenso darum gehen, welche Folgen die geplanten Einsparungen für die Menschen haben, die auf diese Leistungen angewiesen sind.

Noch ist nichts endgültig entschieden

Der Kabinettsbeschluss vom 30. September 2026 ist ein wichtiger Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle geplanten Änderungen bereits geltendes Recht sind. Im weiteren parlamentarischen Verfahren können sich die Regelungen noch verändern.

Bis zu einer gesetzlichen Änderung bleiben die bisherigen Ansprüche bestehen. Wer aktuell Verhinderungspflege benötigt, sollte sich deshalb bei der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle über die geltenden Voraussetzungen informieren.

Es bleibt abzuwarten, ob die Kritik von Pflegebedürftigen, Angehörigen und ihren Verbänden im weiteren Verfahren aufgegriffen wird. Die Bundesregierung muss sich mit den möglichen Folgen ihrer Pläne auseinandersetzen, statt auf die Vorteile der neuen Struktur zu verweisen und die Risiken kleinzureden.

Es ist noch möglich, Änderungen vorzunehmen. Umso wichtiger ist es, dass die Bedenken ernst genommen werden, bevor aus dem Gesetzentwurf geltendes Recht wird.

Wenn am Ende die Schwächsten den Preis zahlen

Die Pflegeversicherung sieht sich mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Eine Reform, die notwendige Unterstützung gefährdet, löst die Probleme jedoch nicht. Sie kann die Probleme vielmehr auf diejenigen abwälzen, die ohnehin schon jeden Tag mit großen Herausforderungen leben müssen.

Wenn die Verhinderungspflege ihre Eigenständigkeit verliert und mehrere wichtige Leistungen künftig aus gemeinsamen Budgets finanziert werden sollen, besteht die Gefahr, dass die Unterstützung in der Praxis nicht mehr ausreicht. Dann müssten Menschen mit Pflegebedarf womöglich auf notwendige Hilfen verzichten. Angehörige geraten noch stärker unter Druck, weil sie die Ausfälle auffangen müssen, wofür sie weder Zeit noch Kraft haben. Und wer auf professionelle Unterstützung angewiesen ist, könnte erleben, dass die benötigte Hilfe zwar theoretisch vorgesehen ist, aber nicht mehr ausreichend finanziert wird.

Ich sehe deshalb schwarz, wenn diese Reform in der geplanten Form umgesetzt wird. Wenn Einsparungen dazu führen, dass Menschen weniger Unterstützung erhalten, ihre Angehörigen an ihre Belastungsgrenzen geraten und ein selbstbestimmtes Leben schwieriger wird, dann ist das ein zu hoher Preis für eine Neuordnung der Pflegeleistungen.

Die Bundesregierung muss sich die Frage gefallen lassen, was ihre Pläne für die Menschen bedeuten, die auf diese Hilfen angewiesen sind. Es reicht nicht aus, neue Budgets anzukündigen und auf mehr Flexibilität zu verweisen. Entscheidend ist, ob das Geld tatsächlich für den individuellen Bedarf reicht. Und es darf nicht sein, dass am Ende Familien die Lücken schließen müssen, die die Politik hinterlässt.

Ich erwarte deshalb, dass die Kritik von Pflegebedürftigen, Angehörigen und ihren Verbänden ernst genommen wird. Notwendige Leistungen dürfen nicht einfach verschwinden, nur weil sie in einer neuen Finanzierungsstruktur aufgehen. Wer eine solche Reform beschließt, trägt Verantwortung für ihre konkreten Folgen.

Eine Pflegereform, die auf Kosten derer geht, die auf Unterstützung angewiesen sind, wäre kein Fortschritt. Sie wäre ein Rückschritt mit Folgen, die viele Menschen unmittelbar in ihrem Alltag zu spüren bekommen könnten.

Weiterführende Informationen

Lorenzo

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